basierend auf den Formulierungen des Berufsverbands Text und Konzept
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen der Autorin beziehungsweise
Konzepterin (nachfolgend zusammen: Autorin) und ihrem Auftraggeber. Die Autorin erstellt Texte oder Konzepte, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten, und von dem Auftraggeber
veröffentlicht werden sollen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1 Alle Texte und Konzepte der Autorin
unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Autorin.
2.2 Die Nutzungsrechte an den von der Autorin erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht
eingeräumt.
2.3 Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
3. Bearbeitungsrecht; Urheberbenennung
3.1. Eine Bearbeitung der Texte darf nur mit der Zustimmung der Autorin erfolgen. Die Autorin
wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes. Sofern der Auftraggeber eine Bearbeitung beabsichtigt, wird er
zunächst der Autorin anbieten, diese gegen ein dann zu vereinbarendes Entgelt durchzuführen. Erklärt sich die Autorin außer Stande, diese Bearbeitung durchzuführen, so ist der Auftraggeber
berechtigt, einen Dritten zu benennen.
3.2 Die Autorin hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheberin genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf
Namensnennung berechtigt die Autorin zum Schadenersatz.
4. VergÜtung
4.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Autorin für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vergütung der Autorin erfolgt für jeden Auftrag separat auf Grundlage der jeweils getroffenen Auftragsvereinbarung.
4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5. FÄlligkeit der VergÜtung
5.1 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung
in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.
5.2 Übermittelt die Autorin dem Auftraggeber einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.
5.3. Die Autorin ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von einem Drittel der Gesamtvergütung zu verlangen.
6. AuftragsdurchfÜhrung
6.1 Im Rahmen des Auftrags ist die Autorin in der Gestaltung der Arbeit frei.
6.2 Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist von der Autorin nicht geschuldet. Insbesondere prüft die Autorin nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise
schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale
Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
6.3 Vor der Vervielfältigung sind der Autorin Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.
6.4 Eine Produktionsüberwachung durch die Autorin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.5 Wenn die Autorin dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von einer
Woche ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.
7. Belegexemplare und Eigenwerbung
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Autorin einen einwandfreien
Beleg unentgeltlich. Die Autorin ist berechtigt, diesen Beleg zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage der Autorin.
8. Sonderleistungen; Neben- und Reisekosten
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans
werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Die Autorin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Autorin auf
Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
8.3 Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die der Autorin im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu
erstatten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen.
9.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.